Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel von blogxy.de, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 20.10.2017, 00.00 Uhr bis zum 25.10.2017, 20.15 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgender Preis wird vergeben:
Aktenzeichen XY – Raritäten (Brettspiel “Aktenzeichen XY … ungelöst” und Buch “Katrin Hampel: Aktenzeichen XY … ungelöst – Die spektakulärsten Fälle des Eduard Zimmermann”)
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.
Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber.
Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Nach der vollständigen Beendigung des Gewinnspiels werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich oder über das Kontaktformular.
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück und Erfolg wünscht blogxy.de!
Ich kam 1976 als 8jährige aus den USA nach Hamburg mit wenig Deutschkenntnissen. Das Fernsehen war eine gute Möglichkeit, mich mit der neuen Sprache vertraut zu machen; da ich z.B. bei der Sesamstraße die englischsprachigen Dialoge quasi auswendig konnte, boten mir die deutschen Fassungen eine gute Stütze.
Und beim Fernsehen gerät man mitunter an Sendungen, die nicht wirklich für Kinderaugen sind – so geschehen am 28. Januar 1977. Der Fall “Akazienweg” brannte sich mir unauslöschlich ein, zumal es Parallelen zu meiner eigenen Familie gab, Mutter verwitwet, Bezug nach Österreich etc. Ich war traumatisiert und gleichzeitig von einer fast unheimlichen Neugier gepackt – was war Deutschland nur für ein Land? Zudem der Terrorismus seitens der RAF in vollem Gange war und auch in XY behandelt wurde…sooft sich die Gelegenheit bot, guckte ich XY und hatte nächtelang Schlafstörungen.
Jahrzehnte später befaßte ich mich intensiver mit der RAF, der Deutschen Geschichte aus der Zeit im Allgemeinen und stieß bei Recherchen auf die Seite zuschauerreaktionen.de und las mich kreuz und quer durch’s umfangreichen Forum – ich war überwältigt zu entdecken, daß ich nicht die einzige Besessene und Traumatisierte bin! 🙂
Also ich durfte früher XY nie zu Hause sehen, weil es mir meine Eltern verboten haben. “Du bist noch zu jung” haben Sie immer gesagt. Des öfteren verbrachten mein Bruder und ich jedoch die Ferien bei der Oma und dort durften wir dann freitags bis 21:15 Uhr Aktenzeichen ansehen – und haben uns anschließend die halbe Nacht gefürchtet 😉
Meine erste XY-Sendung war glaube ich 1997, kann mich jedoch im Detail nicht mehr daran erinnern.
Ich würde mich riesig über die Autogrammkarte freuen, da ich seit über 10 Jahren alles zum Thema “Aktenzeichen XY” sammle, was mir unter die Finger kommt. Ein Autogramm von “Ede”, nochdazu ein so antikes, würde mir sehr gefallen. 🙂
Liebe Grüße aus Österreich
Christoph
Lieber Christoph,
herzlichen Glückwunsch, du hast die Autogrammkarte per Auslosung gewonnen. Ich hoffe, dass sie deine Sammlung bereichert. Eine Email ist bereits auf dem Weg zu dir!
Gruß
Wolfgang (blogxy.de)
Auch auf diesem Weg nochmals herzlichen Dank für die Karte! Du hast mir eine große Freude damit gemacht. 🙂
LG aus Österreich
Also meine erste XY Sendung war Sendung 179 vom 27.09.1985 (Opferrolle / Raubmord an Rentner) mit Eduard Zimmermann und ich Fragte meine Eltern ob ich die Sendung sehen durfte sie sagten ja.
Als ich das erste mal mit meiner Lieblingsoma (die leider schon seit Jahren verstorben ist) XY ungelöst geguckt habe war ich ca.7 oder 8 Jahre alt. Habe es dann meist mit meiner Oma zusammen geguckt und schaue es noch heute mit fast 40 Jahren sehr gerne und muss dann immer an die Zeit früher mit meiner Oma denken und dann ist es so, als würde ich das alles nochmal mit ihr erleben. Es ist also für mich zum Kult geworden, die Sendung zu sehen und sie ist auch wirklich großartig gemacht und hat schon vieles geklärt und aufgedeckt – in diesem Sinne: nur weiter so! 😉
Meine erste XY Sendung, an die ich mich bewusst zurück erinnern kann,(habe ich heraus gefunden, als ich mir vor c.a. 4 Jahren die ganzen Folgen mit Ede & Co. auf youtube angesehen habe,) war auch gleich eine der Härtesten, nämlich die 106 Folge vom 12.Mai 1978, mit dem Säger von Hannover. Allerdings war es nicht dieser, sondern der 2. Filmfall mit dem Arbeitstitel – Klopfzeichen aus der Bank -, wo mir die markanten Maskierungen der beiden Bankräuber sofort wieder in Erinnerung kamen. Ebenfalls erinnerte ich mich an den 3. Filmfall, – Blumenkastenmord-, wobei ich bis dato immer dachte, das seien 2 verschiedene Sendungen gewesen. Seit diesem 12. Mai 1978 hat mich diese Sendung dann nicht mehr losgelassen. Ich hatte auch nie Probleme seitens meiner Eltern gehabt, die Sendung zu schauen. Ich erinnere mich noch genau, dass ich mir die ersten Jahre immer ein Kissen vors Gesicht gehalten, wenn es mir zu gruselig wurde. Dennoch habe ich mich nie davon abbringen lassen XY zu schauen. Wenn freitags XY lief, durfte mich keiner stören. Nur die Zuschauer Reaktionen habe ich als Kind so gut wie nie gesehen, da ich dann schon immer im Bett war. Was für Ede der Fall – Ammerseekiste – war, ist für mich bis heute der Fall – Goethepark Weimar -, vom 05.06.1992, der Mord an der kleinen Stefanie D. Meines Wissens ist der Fall bis heute nicht geklärt worden. Ich würde mir wünschen, das dieser Fall auch noch einmal aufgerollt wird, da uns die vergangenen Sendungen bereits gezeigt haben, dass es aufgrund von wesentlich verbesserten Verfahren, wie z. B. der Genanalyse möglich ist, solche abscheulichen Verbrechen auch nach 20 oder mehr Jahren aufzuklären.
Puh, das ist gar nicht mehr so einfach nachzuvollziehen und war wohl eher ein schleichender Prozess vom ersten Grusel bis hin zum Fansein. Angefangen hat alles Mitte der 1980er Jahre, schlimm war es, wenn ich alleine zuhause war. Es lief “Europakanal”, sehr angsteinflößend aber irgendwie auch faszinierend. So faszinierend, dass ich nie eine Folge verpasst habe – bis heute. Bin dann mit Ede, Konrad Toenz und Peter Nidetzky aufgewachsen, die nicht so schöne Zeit zur Jahrtausendwende mitgemacht und bis heute dabei. Besonders interessant sind die Cold Cases, vor allem aus den 80er Jahren, die in jüngster Zeit wieder vermehrt aufgerollt werden….aber ich schweife ab 🙂
Dein Blog ist übrigens super, lese immer fleißig mit, auch wenn ich jetzt zum ersten Mal etwas schreibe. Also, weiter so! JK.
1967 wurde die erste Folge in schwarz/weiß ausgestrahlt! Schau schon seit 1976 und habe noch keine Folge verpasst!
Ich habe Aktenzeichen immer mit Vater gesehen.meine erste Folge habe ich im Jahre 1988 ,die mit dem Daumen .
Es war immer spannend und sehr lehrreich .danke für diese tolle Sendung
♥liebe gruesse carmen Brenner
meine erste folge habe ich 1979 geschaut, mein Vater hatte es erlaubt da er dachte das wir daraus lernen würden und so besser geschützt wären es war immer total spannend und ich schaue immer noch jede Folge bis heute
also meine geschichte ist die vom 2.april 1971,ich habe gelesen daß das gewinnspiel seit 2015 schon beendet ist,aber vielleicht ist es für euch ja interressant,also ich hatte die folge mit dem einbruch in die starnberger Kaserne gesehen,wo das zylinderschloss verkehrt herum beim auswechseln eingebaut wurde.Ich hatte damals angst,daß irgend jemand in unser Schlafzimmer einbrechen würde und schloss mich ein.meine schwester wollte bei ihrer Rückkehr vom abendlichen Ausgehen nach mir sehen und fand die tür verschlossen vor.ich weis bis heute nicht wie ihr damaliger freund die tür auf gebracht hat.
Ich habe meine erste Sendung vor der Sommerpause 1996 geschaut, da ging es wohl um ein Kind das entführt und getötet wurde so genau weiß ich das nicht mehr. Meine Mutter hatte mir immer wieder gesagt steige niemals zu fremden ins Fahrzeug ein. Daran hatte ich mich immer gehalten. Nun bin ich selber Vater von einer 2 Jahre alten Tochter und stelle Fest das es eigentlich keinen Schutz gibt außer dem Kind es bei zu bringen das man nicht mit Fremden mit gehen soll. Ich schaue Aktenzeichen XY Regelmäßig um auf den laufenden zu sein zwecks der Prävention.
Ich bin ein rießen Fan von Rudi Cerne er macht seine Sache super. Er erklärt viel so das es selbst Kinder verstehen. *Thumbs up*